Die finanzielle Planung von Projekten (Teil V)

50 Euro
© Kurt Bouda; Pixelio

Bis jetzt hatten wir immer nur von DEN Kosten gesprochen. Nun werden Sie bei der Projektplanung nicht einfach eine Zahl in Ihre Kalkulation stellen, sondern sich vielleicht überlegen, wie viele Kataloge denn beispielsweise anlässlich der nächsten Ausstellung gedruckt werden sollen. Klar ist, die Druckkosten werden von der Auflage abhängen. Wir sprechen in diesem Fall von variablen Kosten, d.h. ihre Höhe hängt von der Zahl der gedruckten Kataloge ab.

Wir alle wissen, je höher die Anzahl der gedruckten Kataloge, desto niedriger die Kosten pro Katalog. In diesem Fall haben wir es mit einem degressiven Kostenverlauf zu tun, wenn bei steigender Menge die Stückkosten sinken. Das Gegenteil dazu ist der progressive Kostenverlauf, bei dem bei steigender Menge auch die Stückkosten steigen. Im Handbuch „Erfolgreich Kultur finanzieren“ bringt Günther Dey in seinem Beitrag „Der Charakter der Kosten und ihre Zuordnung“ (A 1.3-4) das Beispiel der Überstundenzuschläge, die eine solche Wirkung haben können, wie er schreibt.

Als fixe Kosten gelten hingegen die Honorare, die die AutorInnen für ihre Beiträge im Ausstellungskatalog erhalten. Diese Honorare müssen gezahlt werden, egal ob die Auflage des Katalogs 100 oder 1.000 beträgt. An diesem Rädchen können Sie als Finanzverantwortliche/r eines Projektes in der Regel nicht mehr drehen. Stellen Sie fest, dass im Projektverlauf das Geld knapp wird, können Sie an dieser Stelle nicht sparen. Sie brauchen ja schließlich die Texte für den Katalog.

Sparen können Sie hingegen bei den variablen Kosten, indem Sie etwa nur eine geringere Anzahl drucken lassen. Insofern macht es Sinn, bei der Projektplanung zwischen fixen und variablen Kosten zu unterscheiden.

In diesem Fall spricht man von der Teilkostenrechnung, im Unterschied zur Vollkostenrechnung, die die Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten nicht kennt. Die Vollkostenrechnung kennt dafür den Unterschied zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Während bei den Einzelkosten die Kosten dem Produkt oder der Leistung (dem Kostenträger) direkt zugeordnet werden können, lassen sich die Gemeinkosten nur mittelbar verteilen, d.h. die Kosten sind den verschiedenen Kostenträgern nicht eindeutig zuordenbar. In Projekten sei das, so schreibt Andreas Preißner in seinem Buch Projekte budgetieren und planen relativ einfach, da das Projekt der Kostenträger sei und alle Projektkosten damit Einzelkosten.

Außerhalb des Projektbereichs sind beispielsweise die Kosten für das Bühnenbild oder die Kostüme, die für eine Inszenierung gebraucht werden, als Einzelkosten anzusehen. Der Steuerberater, der das Theater berät, ist im Unterschied zu den Kostümen oder dem Bühnenbild nicht einer Inszenierung zuzuordnen und fällt daher in die Kategorie Gemeinkosten. Sein Honorar muss also strenggenommen auf die verschiedenen Inszenierungen innerhalb eines Leistungsabschnitts (z.B. Geschäftsjahr) verteilt werden.

Das heißt, es macht für Projekte im Kunst- und Kulturbereich in der Regel Sinn, die Teilkostenrechnung zu verwenden. Dieser Ansatz lässt viel exaktere Aussagen zu und trägt so dazu bei, dass ich schon in der Phase der Planung erkennen kann, wo etwaige finanzielle Schwachstellen des Vorhabens sind und welche Möglichkeiten es gibt, auf der Kostenseite gegenzusteuern.

Überblick:

Die finanzielle Planung von Projekten (Teil IV)
Die finanzielle Planung von Projekten (Teil VI)


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

9 Antworten zu „Die finanzielle Planung von Projekten (Teil V)“

  1. […] Die finanzielle Planung von Projekten (Teil III) Die finanzielle Planung von Projekten (Teil V) […]

  2. Hallo Christian, ich muss dir jetzt einfach mal sagen, dass ich diese Serie sehr gut finde und sicher für viele auch hilfreich. Da ich aber gesehen habe, dass da noch ein Teil VI kommt, muss ich mit dem Verlinken noch ein bisserl warten ;-)

  3. Andrea, stimmt, da kommt noch ein 6. Teil und ich denke, noch einige mehr. :-) Mit der Blogankündigung kannst Du also noch warten, aber sonst freu ich mich natürlich, wenn Du die Infos weiter verbreitest.

    1. Hi. Wo bleibt TEIL VI? Ich würde mich freuen, darüber zu lesen. Liebe Grüße, Michel Rychlinski

  4. Gerade bei Theaterproduktionen ist die Abrechnung nach Teilkostenrechnung doch wenig aussagekräftig, denn was teuer ist, ist vor allem der personelle und technische Apparat, nicht die Kostüme oder Bühnenbilder.

    Und: Wo im Kulturbereich werden denn Überstundenzuschläge gezahlt? ;-)

  5. Aha, und was ist dann aussagekräftig? Und was heißt aussagekräftig? Ich hoffe ja, dass die Finanzverantwortlichen nicht erst bei der Erstellung von Kostenplänen darauf kommen, dass sie das Personal viel Geld kostet.

    Abgesehen davon: gerade die großen Einrichtungen wie Theater, Orchester, etc. arbeiten so.

    Eigentlich geht es mir hier aber um die Planung von Projekten und da ist es oft so, dass man erst an diesem Punkt darauf kommt, wie hoch die Personalkosten sind und es, wie Du richtig schreibst, kein Einsparungspotenzial gibt.

    ad Überstundenzuschläge: es gibt Tarifverträge und laut diesen erhalten die MitarbeiterInnen einen Lohnzuschlag, wenn z.B. Veranstaltungen über eine bestimmte Uhrzeit hinausgehen. Um diese Kosten zu vermeiden, setzt man dann den Vorstellungstermin entsprechend früher an. Das geschieht nicht, damit das Publikum am nächsten Morgen ausgeschlafen ist :-)

  6. Wenig aussagekräftig, weil nur ein ganz geringer Teil der Kosten einer Leistung (=Produktion) zugeordnet wird, obwohl der Großteil der Kosten ja mit verursacht wird. Ok, für die kurzfristige Planung ist das nicht so erheblich, das stimmt schon. Aber wenn ich wissen möchte, was eine Theaterproduktion wirklich kostet, bzw. wie effizient ein Theater arbeitet, dann bringt mich die Teilkostenrechnung doch nicht sehr weit.

    Aber das Stück selber wird nicht kürzer, nur weil man es früher ansetzt. :-) Also das sind dann eher Nacht- und Wochenendzulagen. Die Solo-Künstler müssen davon allerdings in den 11 Stunden Ruhezeit, die ihnen zwischen zwei Arbeitstagen zugesichert sind, träumen.

  7. Christian, ich tausche für Dich gerne im Text das Beispiel Überstundenzuschlag gegen Nachtzulage aus, wenn ich Dir damit eine Freude bereiten kann. :-) Es ist nur ein Beispiel…………………

    Zum Thema Teilkostenrechnung: bringst Du da jetzt nicht etwas durcheinander? Die Zuordnung der Kosten an die verschiedenen Kostenstellen ist ja eher das Thema der Vollkostenrechnung (Einzelkosten/Gemeinkosten).

  8. Ja, das Wort „zugeordnet“ war etwas irreführend im Zusammenhang mit der Teilkostenrechnung. Biete für „Nachtzuschlag“ statt „Überstundenzuschlag“ im Gegenzug „berücksichtigt“ statt „zugeordnet“ zum Tausch an. ;-)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.