Darf ich Videos von Plattformen in meine Website einbinden?
Erst vor ein paar Tagen habe ich das Video von Barack Obama in einen Blogeintrag eingebunden. Und damit das getan, was viele BesitzerInnen von Blogs oder Websites immer häufiger machen: Sie nutzen eine Funktion der verschiedenen Videoplattformen und binden die dort veröffentlichten Videos in die eigene Seite ein. Das ist für die Plattformbetreiber eine feine Sache, werden doch so ihre Videos verbreitet. Aber natürlich ist das auch für mich als Websitebesitzer fein, denn ein Video macht sich immer gut und bringt Abwechslung.
Die Frage ist aber: darf ich das überhaupt? Oder ist das verboten? Rechtsanwalt Carsten Ulbricht hat sich auf seinem Blog Web 2.0 & Recht mit dieser Thematik beschäftigt und einen sehr wichtigen Beitrag dazu geschrieben.
Mit dem Video von Barack Obama werde ich wohl keine Probleme bekommen, denn es wurde ja für das Internet produziert, um dort durch eine möglichst große Verbreitung für den Präsidentschaftskandidaten Werbung zu machen.
Anders schaut die Sache aber aus, wenn ich hier urheberrechtswidrig Musikvideos einbinde. Nur ist das nicht so ganz einfach abzuschätzen. Wer eine Website sein eigen nennt, der sollte Ulbrichts Beitrag gelesen haben. Sein Fazit:
“(…) im Zusammenhang mit der Einbettung von urheberrechtswidrigen Videos liegt das Risiko Anspruch genommen zu werden zunächst einmal bei der jeweiligen Videoplattform, da die Videos auf deren Servern gespeichert sind. Eine Unterlassung könnte aber auch gegenüber dem Homepagebetreiber geltend gemacht werden, welcher die Videos einbettet (auch wenn diese Unterlassung dann nicht die Quelle der Verletzung beseitigen würde). Wichtig ist - wie immer bei User Generated Content - , dass die Kenntnis von rechtlich problematischen Inhalten zum Handeln verpflichtet. Es empfiehlt sich also nicht wahllos Videos einzubetten.”
Mein Fazit: im Zweifelsfall verzichte ich lieber auf das Video.
Informationen zur deutschen GmbH-Reform
Einen fünfstelligen Eurobetrag zur Gründung einer GmbH auf den Tisch zu legen, ist vor allem für die “Kleinen” oft eine Herausforderung bzw. ein Ding der Unmöglichkeit. In Deutschland wird es die GmbH ab dem Jahreswechsel billiger geben, Stichwort 1 Euro oder Mini-GmbH.
In so einer Preisklasse wäre die GmbH auch für mich ein Thema. In diesem Fall muss ich sagen: leider sitze ich in Wien und nicht in Deutschland. Daher muss ich wohl noch einige Zeit warten, bis es auch hier die Mini-GmbH geben wird. Für Dienstleister im Kunst- und Kulturbereich ist das sicher eine interessante Variante, denke ich.
Wer jetzt neugierig geworden ist, worum es bei der GmbH-Reform geht und was die Mini-GmbH ist, sollte sich den Artikel “Was bringt die GmbH-Reform?” auf akademie.de anschauen. Mitglieder bekommen die 30 Seiten als PDF, die anderen müssen ein paar mal klicken.
…und die Geschichte geht weiter: Ixplorer 5003
Über die ersten beiden Folgen des von der Rechtsanwaltkanzlei Dr. Bahr produzierten Hörspiels Ixplorer 5003 habe ich Anfang Juni hier berichtet. Mittlerweile gibt es eine neue Folge, die sich mit Impressumspflichten auf Webseiten und dem leidigen Thema Abmahnungen beschäftigt.
Hier geht es zur dritten Folge. Viel Spaß beim Anhören.
Was haben Online-Recht und Science Fiction gemeinsam?
Rechtsfragen sind ja in der Regel eine eher trockene Angelegenheit. Wer quält sich schon gerne durch Gesetzestexte, Kommentare oder einschlägige Fachbücher? Das es auch anders geht, beweist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr, die sich auf das Thema Online-Recht spezialisiert hat. Statt langweiliger Texte gibt es dort ein 12-teiliges Science Fiction Hörspiel, das die Abenteuer von Captain Ormog schildert. Captain Ormog, der seinen Heimatplaneten Neoplan7 retten will, sucht Hilfe auf der Erde und kommt mit dem dortigen Rechtssystem in Berührung.
Nachdem heute die ersten beiden Folgen, bei denen es um das Markenrecht geht, online gestellt wurden, folgt nun jeweils zu Monatsbeginn der nächste Teil. Hier geht es zur Website Ixplorer 5003.
Mir gefällt die Idee aus zwei Gründen. Erstens wird das Online-Recht für uns alle, die wir uns im Internet bewegen oder Emails schreiben, immer aktueller. Das heißt, ich bekomme durch das Zuhören Informationen, die mir in der täglichen Arbeit weiterhelfen. Zusätzlich gibt es zu jeder Folge auch noch ein paar weiterführende Links.
Zweitens zeigt dieses Beispiel, was man mit Geschichten alles machen kann, wozu sie gut sein können. Stichwort Storytelling. Vielleicht lassen sich solche Formen der Informationsübermittlung auch für Kunst- und Kultureinrichtungen nutzen? Geeignete Themen und gute Ideen gibt es sicher mehr als genug.
Gefunden habe ich Ixplorer 5003 hier.
Vorsicht bei Copy und Paste
Plattformen wie YouTube, Sevenload etc. laden dazu ein, das eigene Blog oder die Website mit Videos, Bildern oder Musik anzureichern. Schließlich wird es einem ja auch leichtgemacht, mittels copy & paste geht das in ein paar Sekunden.
Was viele dabei nicht bedenken: Das Einbinden solcher Files in die eigene Website kann rechtliche Probleme nach sich ziehen. Was es dabei zu beachten gilt, wenn man Video- und Fotoplattformen nutzt, hat Carsten Ulbrich, der als Rechtsanwalt das Weblog Web2.0 & Recht betreibt, vor einiger Zeit in einem Beitrag zusammengefasst. Wer sich den Text zu Gemüte führt, gewinnt erstens einen guten Überblick über die zahlreichen Probleme, die das Aufkommen der diversen Plattformen verursacht und wird zweitens wahrscheinlich in Zukunft vorsichtiger sein, wenn es darum geht, Fotos und Videos in die eigene Seite einzubinden.
Grundlagen zum Thema Urheberrecht
Das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes hat auf seinen Seiten umfangreiche Informationen zum Thema Urheberrecht zusammengetragen. Grundwissen Urheberrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit urheberrechtlichen Problemen im Bildungsbereich, bietet aber trotzdem einen sehr guten allgemeinen Überblick und eignet sich auch zum Nachschlagen. Selbst die Geschichte des Urheberrechts wurde nicht vergessen. Und nachdem die Inhalte gut strukturiert sind und verständlich erklärt werden, ist diese Website allemal eine Empfehlung wert.
Gefunden habe ich die Seite über den Newsletter von Wildner # Music.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Corporate Blogs
Für diejenigen, die ihr Blog nicht nur einfach so privat betreiben (da gehöre ich auch dazu), ist es sicher ganz interessant, etwas über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Corporate Blogs zu erfahren.
Sabine Grapentin, Leiterin des Arbeitskreises Recht beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Leitfaden mit den wichtigsten Basics erstellt und ihn hier als PDF zum Download zur Verfügung gestellt. Bitte beachten, dass es sich um deutsche Gesetzesvorgaben handelt!
Via off the record
Verein oder gemeinnützige GmbH?
Via SocialManagementBlog (update: Link entfernt, da Blog gelöscht) bin ich auf die Seiten des Verlag für die deutsche Wirtschaft AG gestoßen. Dort versucht ein Beitrag, die Vorteile der gemeinnützigen GmbH gegenüber dem Verein herauszuarbeiten.
Der Beitrag spricht Themenbereiche an, die auch für Kultureinrichtungen relevant sind, z.B. die Frage der Haftung oder der Vertretungsregelung. Wer gerade mit dem Gedanken spielt, einen Verein zu gründen, findet hier vielleicht für sich wertvolle Tipps und Hinweise.
Amtlicher Nachweis des rechtlichen Status bei EU-Einreichungen
Das Ende der aktuellen Ausschreibung des EU-Kulturförderprogramms rückt immer näher. Obwohl ich schon seit längerer Zeit solche Anträge ausfülle, gibt es doch immer wieder Fragen, bei denen ich nicht sofort eine Antwort parat habe.
Gestern war es mal wieder soweit. Es ging um die Vereinsstatuten, die bei einer Einreichung zusammen mit den Antragsunterlagen nach Brüssel geschickt werden müssen. In welcher Form müssen sie nach Brüssel geschickt werden?
Im Antragsformular für Kooperationsmaßnahmen ist in der Kontrollliste auf der vorletzten Seite vom “amtlichen Nachweis des rechtlichen Status” die Rede, als Beispiel werden eingetragene Satzungen genannt. Derselbe Wortlaut findet sich auch im Antragsformular für mehrjährige Kooperationsprojekte.
In den Leitfäden, den sogenannten “Hinweisen für Antragsteller” ist auch jeweils hier und hier unter Punkt 18 nur von der “Kopie eines amtlichen Dokuments” die Rede. Eine beglaubigte Fassung wird also nicht dezidiert verlangt.
Viele Antragsteller wollen aber auf Nummer sicher gehen und schicken beglaubigte Kopien nach Brüssel. Gestern ging es dann um die Frage, wie man eigentlich zu einer solchen Kopie kommt? In Deutschland ist das recht einfach. Dort müssen die Statuten bereits im Rahmen der Vereinsgründung notariell beglaubigt werden. In der Regel erfolgt die Anmeldung bei den zuständigen Registergerichten daher über einen Notar, der dann auch in der Lage ist, später beglaubigte Kopien auszustellen.
In Österreich ist die Anwesenheit eines Notars bei der Vereinsgründung nicht nötig. Die Vereinsgründer schicken ihre Unterlagen inklusive der Satzung an die jeweils zuständige Vereinsbehörde (Infos dazu unter help.gv.at). Die genehmigten Statuten verbleiben dort, die Vereinsgründer erhalten nur eine unbeglaubigte Kopie zurückgeschickt. Um eine beglaubigte Kopie zu erstellen, muss der Notar, so wurde mir heute bei der Vereinsbehörde telefonisch erklärt, zur Vereinsbehörde gehen, die Satzung einsehen, eine Kopie erstellen und diese dann beglaubigen.
Wer also eine beglaubigte Kopie seiner Vereinsstatuten mitschicken möchte, sollte das rechtzeitig angehen, denn so einfach ist das Prozedere nicht.
