Die aktuelle Ausschreibung des EU-Förderprogramms Kultur: worauf Sie bei Ihrem Konzept achten sollten
Wie das EU-Förderprogramm Kultur strukturiert ist, habe ich ja bereits an anderer Stelle beschrieben. Für die Aktionsbereiche 1.1 (mehrjährige Kooperationsprojekte) und 1.2.1 (Kooperationsmaßnahmen) läuft die Einreichfrist noch bis zum 1. Oktober. Zeit genug, um sich über die Konzeption eines Projektvorhabens, für das man um Förderung ansucht, Gedanken zu machen.
Ganz hilfreich ist es, wenn man dabei die Kriterien kennt, mit deren Hilfe die Jury die Projekte bewertet und damit über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Ausführliche Informationen darüber enthält der Programmleitfaden, den die Exekutivagentur vor einiger Zeit veröffentlicht hat.
Schauen wir uns diese Kriterien doch einmal an. Insgesamt gibt es vier verschiedene Kategorien von Kriterien:
- Förderfähigkeitskriterien
- Ausschlusskriterien
- Auswahlkriterien
- Vergabekriterien
Zu den Förderfähigkeitskriterien: Ihr Vorhaben ist förderfähig, wenn
- es den Programmzielen entspricht (siehe dazu Programmleitfaden Seite 8);
- Sie die Einreichfrist einhalten (das ist wie schon gesagt der 1.10.08);
- der Antrag in einer Amtssprache verfasst ist (am sinnvollsten ist es, den Antrag in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen);
- das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben ist und
- die benötigten Unterlagen vollständig sind.
Keine Chance auf Förderung haben Sie, wenn auf Sie die Ausschlusskriterien zutreffen. Das heißt, salopp formuliert, Sie sollten als einreichende Organisation nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, nicht vor dem Konkurs stehen oder Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt haben. Eine genaue Auflistung findet sich im Programmleitfaden auf Seite 19f.
Sind Sie immer noch dabei, gelangen im nächsten Schritt die Auswahlkriterien zur Anwendung, das heißt, es geht um Ihre operative und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Die operative Leistungsfähigkeit geht entsprechend dem Leitfaden aus folgenden Unterlagen hervor:
- dem Tätigkeitsbericht über die letzten zwei Jahre;
- dem Lebenslauf der Personen, “die für die zentrale Koordinierung bzw. Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme für jede beteiligte Organisation bzw. für die Durchführung des Arbeitsprogramms der Organisation zuständig ist/sind”.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit weisen Sie nach, in dem Sie das Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit ausfüllen. Das steht leider derzeit noch nicht online zur Verfügung, ich reiche den Link dann nach.
Ist auch diese Hürde geschafft, geht es mit Hilfe der Vergabekriterien um die eigentliche Bewertung Ihrer Projektidee. Dabei sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Bringt Ihr Vorhaben einen zusätzlichen europäischen Nutzen? Um die folgenden Fragen geht es konkret:
- wie arbeiten Sie mit Ihren Partnern zusammen? Gibt es Synergien auf europäischer Ebene?
- erzielt Ihr Vorhaben auf europäischer Ebene eine größere Wirkung als auf nationaler Ebene?
- führen Zusammenarbeit und Partnerschaft zu einem Ergebnis, das sich qualitativ von der Summe der einzelnen auf nationaler Ebene durchgeführten Aktivitäten unterscheidet?
- arbeiten Sie mit Organisationen zusammen, die bis jetzt noch keine EU-Förderung erhalten haben?
- Geht das Vorhaben auf die Ziele des Programms ein? Diese sind:
- grenzüberschreitende Mobilität von KulturakteurInnen
- grenzüberschreitende Mobilität von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen
- interkultureller Dialog
- Ist Ihr Vorhaben qualitativ hochwertig? Folgende Faktoren werden berücksichtigt:
- Kreativität, Innovation und Originalität
- Kompetenz und Erfahrung der beteiligten Personen
- Relevanz der vorgeschlagenen Aktivitäten für die Zielgruppe
- Baut Ihr Projekt auf einer echten Partnerschaft auf?
- wie eng arbeiten Sie mit Ihren Partnern zusammen?
- welche Rolle spielen die Mitorganisatoren und welchen Beitrag leisten Sie zum Projektmanagement?
- stehen Ihre Aktivitäten in einem realistischen Verhältnis zu Budget und verfügbarem Personal?
- wie steht es um die Qualität von Antrag und Finanzplan? Gewertet werden
- Seriosität und Vollständigkeit
- Klarheit und Relevanz der vorgeschlagenen Methodik
- Klarheit im Hinblick auf Ziele und Ergebnisse
- Aufschlüsselung des Finanzplans
- Wer kann einen Nutzen aus Ihrem Projekt ziehen?
- wie viele Personen und/oder europäische Länder erreichen Sie mit Ihrem Projekt?
- ist Ihr Vorhaben sektorübergreifend?
- Wie machen Sie Ihre Aktivitäten bekannt?
- wie sieht Ihr Kommunikationsplan aus?
- wie groß ist die Relevanz und Angemessenheit der vorgesehen Mittel?
- welche Methoden kommen zum Einsatz, um eine Außenwirkung zu erzielen?
- Worin besteht die langfristige Wirkung Ihres Vorhabens?
- wie hoch ist das Potenzial für eine dauerhafte Zusammenarbeit?
- wie groß ist das Potenzial für weitere (europäische) Initiativen und Projekte?
Das sind dann eigentlich schon alle Aspekte, die Sie berücksichtigen müssen.
Für jeden der Fragenbereiche
- Bringt Ihr Vorhaben einen zusätzlichen europäischen Nutzen?
- Geht das Vorhaben auf die Ziele des Programms ein?
- Ist Ihr Vorhaben qualitativ hochwertig?
- Baut Ihr Projekt auf einer echten Partnerschaft auf?
- Wer kann einen Nutzen aus Ihrem Projekt ziehen?
- Wie machen Sie Ihre Aktivitäten bekannt?
- Worin besteht die langfristige Wirkung Ihres Vorhabens
gibt es zwischen 0 und 5 Punkte. Maximal können Sie also 35 Punkte erreichen, um eine Chance zu haben, müssen Sie mindestens 75% der möglichen Punkte, also 26,25 Punkte schaffen. Zusatzhürde: bei den ersten drei Fragen müssen mindestens 3,5 von 5 Punkten erzielt werden, sonst ist es für Sie vorbei.
Wenn Sie eine Projektidee haben und am Überlegen sind, ob Sie einreichen sollen oder nicht, versuchen Sie die in diesem Beitrag angeführten Fragen zu beantworten. Wenn Sie das schaffen, sind Sie schon relativ weit, im nächsten Schritt ist es dann Aufgabe der Jury, Punkte zu vergeben.
Davor müssen Sie jedoch erst einmal die richtigen Partner finden und das Antragsformular ausfüllen. Hilfestellung und Infos dazu folgen in einem weiteren Beitrag. Aber jetzt sind erst einmal die Fragen dran. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, ich stehe gerne zur Verfügung.
Update zur aktuellen Ausschreibung des EU-Kulturförderprogramms
Zwei Informationen habe ich zur aktuellen Ausschreibung des EU-Kulturförderprogramms anzubieten.
- Mittlerweile hat die Exekutivagentur, die für die Abwicklung des Programms verantwortlich ist, den angekündigten Programmleitfaden auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Das PDF umfasst 81 Seiten und enthält alle wichtigen Informationen zum Programm. Die wichtigsten Punkte werde ich demnächst in einem eigenen Blogeintrag zusammenfassen.
- Der österreichische Cultural Contact Point bietet als Unterstützung zu dieser Ausschreibung am 30. Juni eine kostenlose Informationsveranstaltung in Wien an. Infos und Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Website des Cultural Contact Point.
Wenn Wien für Sie zu weit ist oder Sie keine Zeit haben, die Veranstaltung zu besuchen, ist das Webinar, das ich zusammen mit David Röthler anbiete, vielleicht eine Alternative für Sie. Die Teilnahme kostet 125 Euro, aber dafür fallen keine Reisekosten an, denn Sie müssen sich nur zu Ihrem eigenen Computer bewegen. ![]()
Ein Webinar zum aktuellen Call des EU-Kulturförderprogramms
Letzte Woche habe ich ja in einem Beitrag darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission die Ausschreibung für das Kulturförderprogramm veröffentlicht hat. Wenn Sie eine Projektidee haben und in Brüssel um Geld ansuchen wollen, haben Sie bis zum 1. Oktober Zeit, Partner zu finden, das Konzept zu entwickeln und die Formulare auszufüllen.
Wie sind die Formulare auszufüllen, was muss ich beim Budget beachten, wie sieht es mit der Kofinanzierung aus und welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag mitschicken? Wenn Sie vor solchen Fragen stehen, ist vielleicht das Webinar “EU-Programm Kultur 2007-2013” genau das richtige für Sie. Es wird von der IG Kultur veranstaltet und es freut mich, dass ich zusammen mit David Röthler dieses Webinar durchführen darf.
David Röthler, der selbst mehrere Blogs betreibt, darunter eines zum Thema EU, beschäftigt sich schon längere Zeit mit dem Thema Online-Seminare und -Veranstaltungen. Einer der großen Vorteile dieses Formats: Sie müssen nirgend wohin reisen, sondern nutzen Ihren PC zu Hause oder im Büro. Sie brauchen auch keine Software oder sonstiges Equipment, lediglich ein Headset für die Kommunikation untereinander wird benötigt.
Mit diese vierteiligen Seminar (16./18./23./25. Juli, jeweils von 9:00 bis 10:15) richten wir uns an diejenigen, die eine Einreichung planen und in der Phase der Antragstellung Unterstützung benötigen. Übrigens ist es völlig egal, von wo Sie einreichen wollen. Ob Österreich, Deutschland oder ein anderes Land, wichtig ist nur, dass “Ihr” Land am EU-Kulturförderprogramm teilnehmen kann (Infos dazu in meiner Ankündigung des Calls).
Alle weiteren Infos sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Website der IG Kultur. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder sich nicht sicher sind, ob das Webinar das richtige für Sie ist, fragen Sie mich einfach (die Kontaktdaten finden Sie im Impressum).
EU-Kulturförderprogramm: Ausschreibung 2008/09 veröffentlicht
Letzte Woche am 7. Juni war es soweit: der aktuelle Call für das EU-Förderprogramm KULTUR ist im Amtsblatt C der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Nun haben Sie bis zum 1. Oktober Zeit, Ihr Vorhaben in Brüssel einzureichen, so Sie ein ganz “normales” Projekt planen. Damit Sie wissen, woran Sie sind, habe ich Ihnen hier die wichtigsten Informationen dieser Ausschreibung zusammengefasst.
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, hier noch einmal in aller Kürze die Struktur des Programms.
Förderbereich 1
- Aktionsbereich 1.1: gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren und Partnern aus mindestens sechs Ländern.
- Aktionsbereich 1.2.1: gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Partnern aus drei verschiedenen Ländern.
- Aktionsbereich 1.2.2: gefördert werden literarische Übersetzungsprojekte mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Partner werden hier keine benötigt.
- Aktionsbereich 1.3: gefördert werden Sondermaßnahmen, im letzten Call wurden Kooperationsprojekte mit Brasilien gefördert.
Förderbereich 2
- Hier können europaweit tätige Kulturorganisationen Betriebskostenzuschüsse beantragen.
Förderbereich 3
- gefördert werden Studien und Analysen zu kulturrelevanten Themen von europäischem Interesse.
Bis wann Sie in den jeweiligen Förder- bzw. Aktionsbereichen Ihren Antrag einreichen müssen, können Sie in einer Art Kalender nachlesen. Wichtig: diese Termine gelten bis ins Jahr 2013. Sie können sich also darauf verlassen, dass zum Beispiel die Einreichfrist für den Aktionsbereich 1.2.2 (literarische Übersetzungen) immer am 1. April endet.
In diesem Beitrag geht es um die Aktionsbereiche 1.1 und 1.2.1, für die die Einreichfrist des aktuellen Calls am 1. Oktober 2008 abläuft.
Was muss man zu Aktionsbereich 1.1 wissen?
- Ziel: Aufbau von grenzüberschreitenden kulturellen Beziehungen, die auch über den Förderzeitraum hinaus weiterbestehen müssen (also eine Art “Anschubfinanzierung”)
- benötigt werden mindestens sechs Kulturakteure aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern
- Laufzeit: 3 bis 5 Jahre
- Fördersumme: zwischen 200.000 und 500.000 Euro pro Jahr
- Förderhöhe: maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten
Die Kurzinfos zu Aktionsbereich 1.2.1:
- Ziel: Förderung von Projekten, mit denen eine langfristige Zusammenarbeit der Akteure initiiert werden kann
- benötigt werden mindestens drei Kulturakteure aus drei verschiedenen förderfähgen Ländern
- Laufzeit: maximal 2 Jahre
- Fördersumme: 50.000 bis 200.000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit
- Förderhöhe: maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten
Gefördert werden
“Projekte, Einrichtungen, verbreitungsfördernde Tätigkeiten und Forschungsarbeiten in allen Kulturzweigen.”
Eine Ausnahme gib es allerdings: Für den audiovisuellen Bereich steht mit MEDIA ein eigenes Programm zur Verfügung, daher sind Vorhaben aus diesem Bereich hier ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag stellen? In Frage kommen im Kunst- und Kulturbereich tätige Einrichtungen, die einen öffentlichen oder privaten Rechtsstatus besitzen und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben. Natürliche Personen können keinen Antrag stellen?
Welches sind die förderfähigen Länder? Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten sind das noch die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Kroatien, Türkei, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Die Vergabe der Fördergelder (Vergabekriterien) erfolgt nach einem Bewertungsschema, das laut Ausschreibung so aussieht:
- “Umfang, in dem das Projekt einen wirklichen zusätzlichen europäischen Nutzen schaffen kann
(0-5 Gesamtpunkte); - Bedeutung der Aktivitäten im Hinblick auf die spezifischen Ziele des Programms (0-5 Gesamtpunkte);
- Maß, in dem die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ein hohes Niveau ausgelegt sind und in dem sie erfolgreich durchgeführt werden können (0-5 Gesamtpunkte);
- Qualität der Partnerschaft (0-5 Gesamtpunkte);
- Umfang, in dem die Aktivitäten zu Ergebnissen führen, die zur Verwirklichung der Programmziele beitragen (0-5 Gesamtpunkte);
- Umfang, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen Aktivitäten angemessen vermittelt und durch
Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden (0-5 Gesamtpunkte); - Langzeitwirkung — Nachhaltigkeit (0-5 Gesamtpunkte);”
Für diesen Call stehen folgende Summen zur Verfügung:
- Aktionsbereich 1.1: 18,2 Mio. Euro
- Aktionsbereich 1.2.1:17,05 Mio. Euro
Der angekündigte Programmleitfaden und die für die Einreichung notwendigen Formulare wurden von der Exekutivagentur noch nicht veröffentlicht. Nach ihrem Erscheinen werde ich die Dokumente und Formulare aber hier in eigenen Beiträgen vorstellen bzw. erklären.
EU-Kulturförderungen: mehr Planungssicherheit
Bis jetzt setzte ja meist kurz vor dem Sommer das große Rätselraten ein: wann kommt sie und und was hat sich gegenüber dem letzten Mal verändert? Die Rede ist von der jährlichen Ausschreibung im Rahmen des EU-Kulturförderprogramms. Vom Termin der Veröffentlichung hing dann immer auch ab, bis wann die Anträge eingereicht werden müssen.
Mit dieser Ungewissheit ist jetzt Schluss, berichtet der Newsletter des österreichischen Cultural Contact Point, für den Sie sich übrigens hier anmelden können.
Im Juni wird die Exekutivagentur, die für die Abwicklung des Förderprogramms verantwortlich ist, einen Programmleitfaden veröffentlichen, der für die gesamte Laufzeit des aktuellen EU-Kulturförderprogramms, also bis 2013, Gültigkeit besitzt und in einer Art Kalender die jährlichen Einreichfristen für die verschiedenen Aktionslinien festlegt. Diese Einreichfristen sind schon jetzt bekannt und sehen so aus:
- Kooperationsmaßnahmen (Aktionslinie 1.1): jeweils 1. Oktober
- Mehrjährige Kooperationsprojekte (Aktionslinie 1.2.1): jeweils 1. Oktober
- Literarische Übersetzungen (1.2.2): jeweils 1. Februar
- Kulturelle Kooperationsprojekte mit Drittländern (1.3): jeweils 1. Mai
- Betriebskostenzuschüsse (Botschafter, Netzwerk, Festival): jeweils 1. November
Das heißt, dieser Programmleitfaden gilt bis 2013 und wir haben die Garantie, dass sich an den Programminhalten und den Einreichfristen bis dahin nichts ändert. Das erhöht die Planungssicherheit erheblich und ist hilfreich für all diejenigen, die mittel- und langfristig planen.
Den Programmleitfaden werde ich natürlich ausführlich vorstellen, alle bisherigen Beiträge zum Thema EU-Förderungen finden Sie übrigens hier.
CultureLoad: Beispiel für eine von der EU geförderte Plattform
Viele Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich werden von der EU im Rahmen des EU-Kulturförderprogramms unterstützt. Auf der Seite der Exekutivagentur kann man nachlesen, welche das sind.
Sehr viel schwieriger ist es, Projekte zu finden, die im Kunst- und Kulturbereich angesiedelt sind und Geld aus anderen EU-Fördertöpfen erhalten. Via MoMB bin ich auf die Plattform CultureLoad gestoßen.
“CultureLoad is your online marketplace for all kinds of digital works: MP3 music songs, audiobooks, movies, photos, texts, that are generated and provided by talents between us for everyone. CultureLoad is your culture community too. You can communicate with CultureLoad artists and members”,
heißt es auf der Website. Interessanterweise wird diese Plattform vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Vom Ansatz her dürfte CultureLoad profitorientiert sein, deshalb gibt es die Förderung auch vom Wirtschafts- und Technologieministerium und nicht von einer Kulturbehörde. Im Blog erfährt man, dass die Plattform im Rahmen des „Exist-Gründerstipendiums” gefördert wird. Dieses Gründerstipendium wird, wenn ich das richtig verstanden habe, aus Bundesmitteln und eben aus ESF-Geldern finanziert (mehr Infos zum ESF gibt es hier).
Den beiden Gründern Sao-Weng Cheng und Dominik Heyer bleibt ein relativ kleiner Teil der Umsätze, nämlich zwei Prozent. Der Rest teilt sich so auf: 75% erhalten die KünstlerInnen, 2% betragen die Transaktionskosten und 19% sind für den Fiskus. Sind die Umsätze hoch, können zwei Prozent eine ganz stolze Summe ergeben. Um die zu erzielen, müssen die beiden ihre Plattform aber ordentlich promoten, sonst wird das nichts. Bis jetzt gibt es ein Weblog, aber die Verlinkung nach draußen und die Resonanz hält sich noch in Grenzen. Aber das kann ja noch werden. Das Stipendium läuft laut Infos auf der Website ein Jahr. Da bleibt mir nur, den beiden viel Erfolg zu wünschen.
Eine Website informiert über EU-Strukturfonds-Gelder für Österreich
Das ist doch erfreulich: das österreichische Bundeskanzleramt hat eine Website online gestellt, auf dem es ausführliche Informationen über das Thema Strukturfonds in Österreich gibt. Wieviel Geld aus Brüssel steht zur Verfügung und um welche Beträge geht es? Das sind nur zwei von vielen Fragen, die die Seite beantwortet.
Auf ihr befindet sich auch eine Art Datenbank, in der man auf Bundesländerebene die Ansprechpartner für die Geldtöpfe recherchieren kann. Es gibt darin zwar auch eine eigene Kategorie “Kultur”, aber den tieferen Sinn vermag ich nicht zu erkennen. Bei acht der insgesamt neun Bundesländer endet die Suche nach einer Förderstelle ergebnislos. Nur die Suche in Oberösterreich scheint vom Erfolg gekrönt. Was man auf dieser Seite, auf die der Link verweist, dann allerdings finden soll, erschließt sich mir nicht so ganz.
Wenn man für den Kunst- und Kulturbereich im Bereich der Strukturfonds nach Fördermitteln sucht, stößt man also nicht sofort mit der Nase drauf. Das muss kein Nachteil sein, denn das heißt ja nicht, dass es kein Geld für diesen Bereich gibt. Die Herausforderung besteht nun darin, herauszufinden, ob es bezüglich der eigenen Vorhaben und Ideen Querverbindungen zu anderen “Kategorien” gibt. Und dort schauen Sie sich dann um. Aber Vorsicht: Sie müssen im Sinne dieser “Kategorie” argumentieren.
Für wen kommen die Betriebskostenzuschüsse der EU in Frage?
Im letzten Oktober habe ich über diese Förderschiene berichtet und darauf hingewiesen, dass nur wirklich europäisch ausgerichtete Kultureinrichtungen hier die Chance haben, einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten (nicht zu verwechseln mit der Projektförderung) zu erhalten.
Wenn ich hier nun schreibe, dass es schwierig ist, an diese Fördergelder zu kommen, können Sie wahrscheinlich nicht wirklich was mit dieser Aussage anfangen. HIlfreich ist es aber unter Umständen, einen Blick auf die Institutionen zu werfen, die einen solchen Betriebskostenzuschuss erhalten.
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur hat nun die Liste der Institutionen veröffentlicht, die drei Jahre lang einen Betriebskostenzuschuss erhalten. Acht deutsche und immerhin sechs österreichische Organisationen haben die zuständigen Gremien überzeugen können. Wer sich ein Bild machen möchte, welche Institutionen für eine solche Förderung in Frage kommen, findet auf der Liste die Links der “Auserwählten”.
EU: Blogs statt Plattformen
Dieser Ansatz geht in die richtige Richtung, denn die Zeiten, in denen jedes von der EU geförderte Projekt für viel Geld seine eigene Internetplattform aufsetzte, gehören damit hoffentlich endgültig der Vergangenheit an. Was wurden da nicht überall Portale und Foren in die Welt gesetzt, auf denen man dann über Gott und die Welt diskutieren sollte. Nur hat da nie wer diskutiert und wenn das Projekt zu Ende war, verschwand meist auch die Website sang- und klanglos.
Im Kulturausschuss des EU-Parlaments hat man sich aktuell Gedanken darüber gemacht, wie sich alternative Medien unterstützen lassen, um, wie Golem zitiert,
“eine pluralistische Medienumwelt und kulturelle Vielfalt zu garantieren”.
Dabei haben die Abgeordneten wohl vor allem Community-Medien im Kopf. Solche Medien seien
“ein effektives Mittel, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu stärken, die soziale Einbeziehung und die lokale Identität, was die Vielfalt des Sektors erklärt,”
nimmt Golem Bezug auf den Bericht des Kulturausschusses.
Ein gutes Signal! Wenn Sie also ein EU-Projekt planen, berücksichtigen Sie diese Entwicklung und planen Sie keine Portale und Plattformen mehr, sondern überlegen Sie sich, wie sich das Social Web mit seinen Tools für Ihr Vorhaben nutzen lässt. Soziale Netzwerke, Weblogs, Wikis, aber auch Social Bookmarks oder RSS-Feeds, der Möglichkeiten sind viele. Die eine oder andere Anregung finden Sie ja hier auf diesem Blog…
Via Robert Basic
Zwei Leitfäden zum Thema Kulturtourismus
Vor einiger Zeit war das Thema mal ziemlich en vogue, mittlerweile ist es darum etwas ruhiger geworden. Wohl auch deshalb, weil der Kulturtourismus wohl nicht dazu taugt, aus einer grauen Maus einen schillernden Pfau zu machen. Kleine aber feine Projekte lassen sich in diesem Bereich aber sehr wohl umsetzen und das recht erfolgreich.
Im Rahmen von “arTour - Neue Wege im Kulturtourismus” wurde eine Plattform ins Leben gerufen, die Kultur- und Tourismusorganisationen die Möglichkeit geben möchte, gemeinsame Konzepte und Projekte zu erarbeiten. “arTour” ist ein von der EU im Rahmen des “Leader+” Programms gefördertes Projekt und basiert auf der Zusammenarbeit von Partnern aus dem Burgenland und der Uckermark.
Ergebnis dieser Kooperation sind unter anderem zwei Leitfäden für kulturtouristische Projekte in den beiden Regionen. Wer einen Blick hineinwerfen möchte, kann dies hier (Burgenland) und hier (Uckermark) tun.
Gefunden habe ich den Hinweis im Newsletter der Kreativwirtschaft Burgenland.
